Bozen

Andreas Hofer Feier in Bozen 2026

BOZEN – Die Schützenkompanie Bozen stellte sich beim Peter Mayr Denkmal auf und marschierte anschließend zum Dom zur heiligen Messe, die wie immer, vom Domdekan Bernhard Holzer gehalten wurde.

Lesung und Fürbitten hielt heuer unser Ehrenleutnant Klaus Ladinser. Nach der Messe wurde die Gedenkfeier am Pfarrplatz beim Peter Mayr Denkmal abgehalten. Gedenkredner war heuer Univ.-Hon. Prof. Doz. DDr. Helmut Rizzolli. Als Gäste waren heuer der Welschtiroler Landeskommandant Enzo Cestari sowie aus Politik Vizebürgermeister Stephan Konder, Stadträtin Johanna Ramoser und Stadtviertelratspräsident Marco Manfrini anwesend. Nach der Ehrensalve der Schützen folgte zu den Klängen des guten Kameraden durch die Bläsergruppe der Musikkapelle Zwölfmalgreien die Kranzniederlegung. Die Landeshymne beendete die Feier. Durch die Gedenkfeier führte wie immer in gekonnter Weise Hans Duffek. Im Anschluss an die Gedenkfeier lud die Schützenkompanie zu einem Umtrunk ins Schützenheim.

Andreas Hofer 2026

Gedenkrede von Prof. H. Rizzolli

Der Prozess gegen Andreas Hofer

Jährlich gedenken wir der Hinrichtung Andreas Hofers am 20. Februar 1810. Aufgrund der erhaltenen Prozessakten (im TLM Ferdinandeum) und der Aufzeichnungen des Amtsverteidigers Jakob Basevi stellen sich einige Fragen.

War dieser Geheimprozess in Mantua unter Ausschluss der Öffentlichkeit rechtens oder nicht?

Warum wurde Andreas Hofer, der seit dem Frieden zu Preßburg (26. Dezember 1805) bayrischer Untertan geworden war, überhaupt von einem französischen Militärgericht in Mantua abgeurteilt?

Offenbar misstrauten die Franzosen den verbündeten Bayern, weil unter anderem Ludwig I., Sohn des regierenden Königs Max Joseph, große Sympathien für die Tiroler hegte und sie für ihn Freiheitskämpfer und nicht „Insurgenten“ waren, anders als im Polizeibericht über die Ankunft Andreas Hofers am 5. Februar 1810 in Mantua, der ihn als „bekannten Andrea Hoffer, genannt Barbon, Chef der Tiroler Insurgenten“ bezeichnete. Es ist interessant, dass der Vizekönig von Italien, Eugen Beauharnais, der Stiefsohn Napoleons, sich um die volksberuhigende Begnadigung Andreas Hofers am 8. Februar bemühte. Allerdings war daraufhin Napoleons Befehl, am 11. Februar mit optischem Telegraphen von Paris nach Mailand vermittelt, eindeutig: „eine Scheinverhandlung unter einer Militärkommission zu inszenieren, Hofer zu verurteilen, und ihn innerhalb von 24 Stunden zu erschießen.“

Das Fehlen telegraphischer Verständigungsmittel in Österreich bedingte eine verspätete Nachricht der Gefangennahme Hofers, die erst am 12. Februar in Wien eintraf. Kaiser Franz I. dachte wohl, Hofers Freiheit mit den laufenden Verhandlungen über die Hochzeit seiner Tochter Maria Luise mit Napoleon zu verknüpfen. Gerade weil dieser die Intervention der österreichischen Diplomatie ahnte, die erst am 22. Februar, also nach erfolgter Hinrichtung, in Paris beim österreichischen Botschafter Fürst Schwarzenberg einlangte, sollten gemäß dem napoleonischen Befehl schnell vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Am 18. Februar, also ziemlich verspätet, wurde für den nächsten Tag (19. Februar) das Militärgericht zusammengerufen. Da Hofer auf einen Anwalt verzichtet hatte, wurde der jüdische Rechtsanwalt Jakob Basevi aus Triest dafür bestimmt, dem für seine Verteidigung nur erschreckend wenig Zeit verblieb, nämlich 6 Stunden, da die Verhandlung am Nachmittag des 19. Februars stattfand. Für den talentierten jungen Juristen Basevi war es eine Herausforderung, in seiner Eigenschaft als Jude einen Christen vertreten zu können, was erst seit 1790 per Hofdekret möglich war. Später sollte Basevi ein anerkannter Universitätsprofessor für Rechtskunde in Mailand mit bahnbrechenden Publikationen gegen die Todesstrafe werden.

Vermutlich waren sich Hofer und Basevi, die italienisch miteinander gesprochen haben, bewusst, dass das Urteil schon vor Prozessbeginn feststand. Trotzdem war das Plädoyer Basevis in französischer Sprache, Hofer konnte nur mit einem Dolmetscher dem Verlauf folgen, eine überaus fundierte Verteidigungsrede, die jeden Punkt der Anklage, die sich auf die verschiedenen Artikel französischer Militärstrafgesetze, den Wiener Friedenstraktat vom 14. Oktober 1809 und das Patent von Villach (25. Oktober) beriefen, völlig widerlegte.

Nach heutigen Maßstäben hätte Hofer in jedem Anklagepunkt freigesprochen werden müssen, und zwar aufgrund von Formfehlern der Prozessführung, dem Mangel an Beweisen, der Nichtanwendbarkeit von Verordnungen, die keine Gesetzeskraft hatten, vorgesehener Amnestien, und der sich fortwährend widersprechenden Anordnungen aus Wien an die Tiroler und – nicht zuletzt – wegen der Nicht-Zuständigkeit des Gerichts in Mantua aufgrund seiner bayrischen Staatszugehörigkeit.

Außerdem, unterstrich Basevi, sei Hofer im Schildhof Saltaus unter Todesdrohung am 15. November 1809 gezwungen worden, seine Beruhigungsbestrebungen aufzugeben. Es konnte nicht erwiesen werden, dass die auf der Pfandleralm versteckten Waffen von Hofer stammten. Keinesfalls ist er mit einem Gewehr in der Hand verhaftet worden.

Ein wortwörtliches Zitat Basevis:

„Hohes Kriegsgericht! Diesem aufrechten Mann ist jede Lüge fremd, nicht Eigennutz, nicht Streberei oder Ehrgeiz, nein, die Liebe zur Heimat, zu seiner Religion, zu seiner angestammten Scholle, die Treue zum Herrscherhaus, bewogen ihn, das verantwortliche Amt an der Spitze der Tiroler anzunehmen. Dieser Mann ist kein Kriegsverbrecher, kein Rebell, kein Insurgent[…] Mein Mandant hat als Soldat nur seine Pflicht getan. Wegen Erfüllung seiner Pflicht kann niemand bestraft werden! In auffallender Hast, hohes Kriegsgericht, wurde die Untersuchung geführt und kein Entlastungszeuge vernommen.“

Nach nur zweieinhalb Stunden wurde das einstimmige Urteil: Tod durch Erschießen, gefällt und am 20. Februar 1810 gegen 11 Uhr vormittags in Mantua vollstreckt.

Es war ein eindeutiger Justizmord.

Um es mit Goethe zu sagen: „Wo das Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“

Fünf Jahre später kam es im Artilleriefeuer von Waterloo zum Ende Napoleons, eines genialen Feldherrn, der mit den Idealen der Französischen Revolution Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit groß geworden war, aber diese Ideale im unersättlichen Machthunger verraten hatte.

Andreas Hofer, Dein ungerechter Tod, und der Deines Mitkämpfers Peter Mayr am selben Tag hier in Bozen, waren nicht umsonst.

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